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Denkmalschutz

Denkmalschutz beinhaltet die staatliche Aufgabe, historische Gebäude, sogenannte Baudenkmäler, zu erhalten und das möglichst in ihrer ursprünglichen Form. Festgelegt sind die entsprechenden Maßnahmen in den Denkmalschutz-Gesetzen der Bundesländer. Eingetragene Denkmäler finden sich in den Denkmallisten einer Stadt oder Gemeinde. Kriterien für die Einstufung als Baudenkmal sind – häufig, aber nicht zwingend – das Alter des Gebäudes sowie das öffentliche und/ oder kulturhistorische Interesse. Es gibt auch verschiedene Bau-Stile und -Typen, die aufgrund ihrer Gestaltung als Denkmal eingestuft werden. Es können sowohl Einzelgebäude als auch ganze Gebäudeensemble wie zum Beispiel Siedlungen dem Denkmalschutz unterstellt sein. 

Eigentümer von Baudenkmälern erhalten mit offizieller Eintragung in die Denkmalliste die Verpflichtung, das Denkmal instand zu setzen und zu halten. Bauliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen erfordern eine Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde. Auch Sanierungen, Modernisierungen oder Erneuerung von Elementen wie Fenster und Türen müssen nach den Denkmalschutz-Richtlinien durchgeführt werden. Im Gegenzug für die Erhaltung des Baudenkmals erhält der Eigentümer steuerliche Vergünstigungen und gegebenenfalls Förderungen.

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