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Einliegerwohnung

Als Einliegerwohnung wird eine in einem Eigenheim befindliche Wohnung bezeichnet, die hauptsächlich für Vermietungszwecke eingebaut wurde. Sie ist der Hauptwohnung dem Wohnbaugesetz nach untergeordnet und verfügt in den meisten Fällen über eine kleinere Wohnfläche. Eine Einliegerwohnung liegt innerhalb des vom Vermieter privat bewohnten Gebäudes, bildet aber eine abgeschlossene, räumlich und wirtschaftlich eigenständige Wohneinheit. Um eine separate Nutzung und einen selbstständigen Haushalt zu gewährleisten, muss in der Einliegerwohnung sowohl ein Bad als auch eine Kochmöglichkeit gegeben sein. Die Mitnutzung privater Räume des Haupthauses erfolgt in der Regel nicht, allerdings müssen sich Wohnräume beider Einheiten teilweise überschneiden, damit die Wohnung als Einliegerwohnung gilt. Dies wird oft über einen gemeinsamen Hausflur gelöst, aber auch ein gemeinsam genutzter Kellerraum oder Garten erfüllt diese Voraussetzung.

Eine Einliegerwohnung kann dauerhaft oder auch nur kurzfristig, beispielsweise an Feriengäste, vermietet werden. Neben der Vermietung an Fremde werden Einliegerwohnungen häufig auch für Mehrgenerationenhäuser genutzt, indem die Wohnung von den Kindern oder Großeltern bewohnt wird.

Für Mieter einer Einliegerwohnung besteht im Vergleich zu herkömmlichen Mietwohnungen kein Kündigungsschutz. Aufgrund der räumlichen Nähe zwischen Mieter und Vermieter kann letzterer von einem vereinfachten Kündigungsrecht Gebrauch machen und das Mietverhältnis kündigen, ohne Gründe nennen zu müssen. Auch die Befristung des Mietvertrags ist ohne die Angabe von Gründen möglich.

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