Der Wärmebedarfsausweis gibt die voraussichtlich benötigte Heizwärme eines Gebäudes innerhalb eines Jahres an. Diese wird rechnerisch auf der Grundlage von Werten wie dem Wärmdurchgangskoeffizienten (U-Wert) von Bauteilen und der Gebäudenutzfläche ermittelt. Der Wärmebedarfsausweis beinhaltet nicht den tatsächlichen Verbrauch von Heizenergie, sondern dient als Orientierung für den voraussichtlichen Jahresbedarf und zur Beurteilung des Wärmeschutzes eines Gebäudes.
Der Wärmebedarfsausweis war ein Resultat der Wärmeschutzverordnung, welche im Jahr 2002 in die Energieeinsparverordnung EnEV integriert wurde. Heutzutage wird er als Energiebedarfsausweis aufgeführt und ist Bestandteil des Energieausweises. Siehe auch ► Energieausweis